Willkommen bei MORZUCH LOHN- & KONTIERUNGSSERVICE
Unsere Büroräume befinden sich am Hohenzollerdamm 124 in 14199 Berlin. Hier ist eine neue Bürogemeinschaft mit meinem langjährigen Kooperationspartner Jesgarek Steuerberater und unserem neuen Kooperationpartnern Rechtsanwalt Ronald Ludwig entstanden.
AKUTELLES:
Der Mindestlohn erhöht sich zum 01.01.2022 auf 9,82 €.
Bitte überprüfen Sie Ihre Arbeitsverträge und passen diese ggf. an.
Der Mindestlohn steigt in vier Schritten
In den beiden kommenden Jahren wird nach dem Anpassungsbeschluss der Mindestlohn-Kommission der Mindestlohn von derzeit 9,35 Euro auf 10,45 Euro angehoben. Die Anhebung erfolgt in vier Schritten:
- zum 1. Januar 2021 auf 9,50 Euro
- zum 1. Juli 2021 auf 9,60 Euro
- zum 1. Januar 2022 auf 9,82 Euro
- zum 1. Juli 2022 auf 10,45 Euro.
Damit eine geringfügige Beschäftigung durch Anpassung des Mindestlohns nicht unbeabsichtigt die 450-Euro-Grenze übersteigt, sollten Arbeitgeber prüfen, ob der Beschäftigungsumfang von Minijobbern zum Jahresanfang 2021 angepasst werden muss.
Sonderzahlungen bis 1.500 Euro steuer- und sozialversicherungsfrei (Verlängert bis 31.03.2022)
https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/coronavirus/sonderzahlungen-bis-1-500-euro-jetzt-steuerfrei-1739240
Kurzarbeit
Folgender Links informieren das Kurzarbeitergeld
https://www.youtube.com/watch?v=qcYyWXkL6PY
https://www.youtube.com/watch?v=6C-Nq3zTWQs
https://www.vangard.de/blogbeitrag/kurzarbeit-zeiten-von-corona
Bei Bedarf stehen wir Ihnen gerne bei der Beantragung des Kurzarbeitergeldes zur Verfügung. Bitte beachten Sie die Antragsfristen und kontarktieren Sie uns rechtzeitig.
Rechtlicher Hinweis:
Für die o.g. Links wird seitens des LKS MORZUCH keine Haftung übernommen. Bitte informieren Sie sich ggf. selbst über die weiter Vorgehensweise. Wir werden versuchen Sie auf dieser Seite weiter auf dem Laufenden zu halten.